Vollmacht
Jemand anders erledigt es — wenn auf dem Papier steht, wer und was.
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So funktioniert es
- Land wählen. Das entscheidet Wortlaut, Aufbau und Datumsformat.
- Beide Personen eintragen, mit je einer Ausweisnummer — ein Name allein identifiziert am Schalter niemanden.
- Genau aufschreiben, wofür die Vollmacht gilt. Eng schlägt weit: eine konkrete Anweisung wird ausgeführt, eine vage führt zur Rückfrage.
- Herunterladen, ausdrucken und eigenhändig unterschreiben. Ausweiskopien beider Seiten mitgeben.
Häufige Fragen
- Muss eine Vollmacht notariell beglaubigt werden?
- Für den Alltag nicht. Eine privatschriftliche Vollmacht ist grundsätzlich formfrei und wird von Behörden, Paketshops und Werkstätten so akzeptiert. Notarielle Beurkundung ist nur für bestimmte Geschäfte nötig — Grundstücke sind der Regelfall — und für alles, was in ein Register eingetragen wird.
- Was macht sie wirksam?
- Vier Dinge, und genau die stellt dieses Formular sicher: beide Personen identifizierbar, nicht nur benannt; der Umfang, und zwar konkret; Ort und Datum; und die eigenhändige Unterschrift des Vollmachtgebers. Alles andere auf solchen Blättern ist Beiwerk.
- Warum die Ausweisnummern?
- Weil der Mensch am Schalter das Papier der Person zuordnen können muss, die vor ihm steht. Fast überall werden zusätzlich Kopien beider Ausweise verlangt.
- Lieber weit fassen, für alle Fälle?
- Nein. Eine weite Vollmacht ist in beide Richtungen schlechter: sie gibt mehr aus der Hand als gemeint, und sie lässt einen sorgfältigen Sachbearbeiter zögern statt handeln. Schreiben Sie den konkreten Vorgang und machen Sie beim nächsten Mal eine neue.
- Und eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung?
- Bewusst nicht hier. Die entscheiden, was gilt, wenn jemand nicht mehr selbst sprechen kann; die Anforderungen sind uneinheitlich, und eine bloß plausible Vorlage ist dann schlechter als keine. Das gehört zu einem Notar oder einer Beratungsstelle.
- Ist das kostenlos?
- Ja. Im kostenlosen Tarif steht unten auf dem Blatt eine kleine Zeile; mit Pro nicht.