Letzte Mahnung
Die letzte Aufforderung vor dem Mahnbescheid.
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So funktioniert es
- Tragen Sie Ihr Unternehmen, den Schuldner und die offene Rechnung ein: Nummer, Datum, Fälligkeit, Betrag.
- Wählen Sie, ob der Schuldner Unternehmer oder Verbraucher ist: davon hängen Zinssatz und 40-€-Pauschale ab.
- Setzen Sie die Frist; die Zinsen werden bis zum Datum des Schreibens berechnet.
- Laden Sie das PDF herunter und schicken Sie es so, dass Sie den Zugang beweisen können.
Häufige Fragen
- Brauche ich vorher eine erste und zweite Mahnung?
- Nein. Gesetzlich genügt eine Mahnung, und oft ist der Schuldner schon ohne sie in Verzug: 30 Tage nach Zugang der Rechnung (§ 286 Abs. 3 BGB), bei Verbrauchern nur, wenn die Rechnung darauf hinweist. Mehrere Mahnstufen sind bloß üblich.
- Welche Zinsen und Kosten darf ich verlangen?
- Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, zwischen Unternehmen 9 Punkte (§ 288 BGB), und zwischen Unternehmen eine Pauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB).
- Was kommt danach?
- Das gerichtliche Mahnverfahren: Den Mahnbescheid beantragen Sie online beim zuständigen Mahngericht, ohne Anwalt.
- Wie verschicke ich sie?
- Per Einschreiben mit Rückschein oder auf einem anderen Weg, auf dem Sie den Zugang beweisen können.
- Werden meine Daten hochgeladen?
- Nein. Das PDF entsteht in Ihrem Browser; nichts von dem, was Sie eingeben, verlässt Ihr Gerät.
- Ist das eine Rechtsberatung?
- Nein, es ist eine Vorlage. Bei hohen Beträgen hilft ein Anwalt oder ein Inkassodienst.
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