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Wohnungsgeberbestätigung

Alle Angaben, die § 19 BMG verlangt, auf einem Blatt – ausgefüllt im Browser, nichts wird hochgeladen.

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So funktioniert es

  1. Wohnungsgeber, Wohnung und Tag des Einzugs eintragen. Wohnungsgeber ist, wer die Wohnung überlässt – beim Untermietverhältnis der Hauptmieter.
  2. Alle meldepflichtigen Personen eintragen, eine je Zeile, Kinder eingeschlossen.
  3. PDF herunterladen, ausdrucken und unterschreiben.
  4. Der Mieter legt das Blatt bei der Anmeldung vor; eine Kopie bleibt sinnvollerweise beim Wohnungsgeber.

Häufige Fragen

Gibt es ein vorgeschriebenes Formular?
Nein. § 19 BMG schreibt den Inhalt vor, nicht die Gestaltung. Entscheidend sind die Angaben: Name und Anschrift des Wohnungsgebers, der Eigentümer, falls das eine andere Person ist, die Anschrift der Wohnung, der Tag des Ein- oder Auszugs und alle meldepflichtigen Personen.
Welche Fristen gelten?
Die Bestätigung ist binnen zwei Wochen nach dem Ein- oder Auszug auszustellen und ist kostenfrei. Die meldepflichtige Person hat sich – je nach Land – regelmäßig binnen zwei Wochen anzumelden.
Was passiert bei einer falschen Bestätigung?
Eine Bestätigung über einen Einzug, der nicht stattgefunden hat, ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 54 BMG und kann mit einer Geldbuße bis 1.000 € geahndet werden. Der Hinweis steht auf dem Blatt, damit er vor der Unterschrift gelesen wird und nicht danach.
Reicht ein Scan?
Die meisten Meldebehörden akzeptieren einen Scan oder ein Foto; einzelne bestehen auf dem Original. Das hängt von der Behörde ab, nicht vom Formular.
Werden Daten hochgeladen?
Nein. Das PDF entsteht in dieser Seite, auf Ihrem Gerät. Wer wo einzieht, erfährt kein Server.

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