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Untermietvertrag

Für ein WG-Zimmer oder die ganze Wohnung, mit den Fristen, die dafür wirklich gelten.

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So funktioniert es

  1. Wählen Sie, ob Sie ein Zimmer oder die ganze Wohnung untervermieten und ob Sie selbst weiter dort wohnen.
  2. Tragen Sie sich als Hauptmieter, den Untermieter, den Vermieter und das Datum seiner Erlaubnis ein.
  3. Legen Sie Mietzeit, Miete, Nebenkosten und Kaution fest.
  4. Laden Sie den Vertrag herunter, drucken Sie ihn zweimal aus und unterschreiben Sie beide Exemplare.

Häufige Fragen

Brauche ich die Erlaubnis des Vermieters?
Ja. Ohne Erlaubnis darf nicht untervermietet werden (§ 540 BGB); der Vermieter kann sonst abmahnen und kündigen. Für einen Teil der Wohnung haben Sie Anspruch auf die Erlaubnis, wenn nach Vertragsschluss ein berechtigtes Interesse entsteht, etwa ein Auslandsaufenthalt oder gestiegene Kosten (§ 553 BGB).
Welche Kündigungsfrist gilt für ein WG-Zimmer?
Für ein möbliertes Zimmer in der Wohnung, in der Sie selbst wohnen: bis zum 15. eines Monats zum Monatsende, ohne Kündigungsgrund (§ 549 Abs. 2 Nr. 2, § 573c Abs. 3 BGB). Ist das Zimmer unmöbliert oder die ganze Wohnung untervermietet, gelten die normalen Fristen und der Kündigungsschutz.
Wie hoch darf die Kaution sein?
Höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten (§ 551 BGB). Der Untermieter darf sie in drei Monatsraten zahlen.
Was passiert, wenn mein eigener Mietvertrag endet?
Dann kann der Vermieter die Räume auch vom Untermieter zurückverlangen (§ 546 Abs. 2 BGB). Der Untermietvertrag sollte deshalb nicht länger laufen als der eigene Mietvertrag.
Muss ich eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen?
Ja. Als Untervermieter sind Sie Wohnungsgeber; der Untermieter braucht die Bestätigung für die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen (§ 19 BMG). Sie lässt sich hier ebenfalls erstellen.
Werden meine Angaben hochgeladen?
Nein. Das PDF entsteht in Ihrem Browser; nichts, was Sie eingeben, verlässt Ihr Gerät.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein, es ist eine Vorlage nach dem BGB. Bei Streit mit dem Vermieter helfen Mieterverein oder Fachanwalt.

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