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Privater Darlehensvertrag

Geld an Familie oder Freunde verleihen – mit einem Vertrag, den beide unterschrieben haben.

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So funktioniert es

  1. Betrag, Auszahlung und Rückzahlung eintragen: bis zu einem Datum oder in Monatsraten.
  2. Wenn Zinsen vereinbart sind, den Zinssatz eintragen; der Tilgungsplan zeigt dann Tilgung und Zinsen für jeden Monat.
  3. Darlehensgeber und Darlehensnehmer eintragen, dazu weitere Vereinbarungen.
  4. Zwei Exemplare drucken, beide unterschreiben jedes; jeder behält eines.

Häufige Fragen

Braucht ein privater Darlehensvertrag einen Notar?
Nein. Ein Darlehen unter Privatleuten kann formfrei geschlossen werden (§ 488 BGB); der schriftliche Vertrag ist aber der beste Beweis. Beide unterschreiben zwei Exemplare, jeder behält eines.
Was sagt das Finanzamt zu Darlehen in der Familie?
Darlehen unter nahen Angehörigen werden steuerlich nur anerkannt, wenn sie wie unter Fremden vereinbart und auch so durchgeführt werden: schriftlicher Vertrag, feste Rückzahlung, Zahlungen per Überweisung. Sonst kann das Geld als Schenkung gelten.
Was gilt, wenn keine Laufzeit vereinbart ist?
Dann kann jede Seite das Darlehen mit einer Frist von drei Monaten kündigen (§ 488 Abs. 3 BGB). Die Vorlage legt deshalb ein Rückzahlungsdatum oder einen Ratenplan fest.
Wie hoch dürfen die Zinsen sein?
Eine feste Obergrenze gibt es unter Privatleuten nicht, aber Zinsen, die weit über dem Marktüblichen liegen, können sittenwidrig und damit nichtig sein (§ 138 BGB).
Werden meine Angaben hochgeladen?
Nein. Das PDF entsteht in Ihrem Browser; nichts, was Sie eintippen, verlässt Ihr Gerät, und nichts von uns wird auf das Dokument gedruckt.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein, es ist ein Formular. Bei hohen Beträgen oder absehbarem Streit lassen Sie sich von einer Anwältin, einem Anwalt oder einem Notar beraten.

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