Kaufvertrag Auto privat
Gebrauchtwagen verkaufen, ohne später über Mängel zu streiten.
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So funktioniert es
- Tragen Sie Verkäufer und Käufer mit Anschrift ein, am besten mit Ausweisnummer.
- Übernehmen Sie die Fahrzeugdaten aus dem Fahrzeugschein: FIN, Erstzulassung, Kennzeichen, dazu Kilometerstand und nächste HU.
- Beschreiben Sie Unfallschäden und bekannte Mängel so genau wie möglich und tragen Sie Preis, Zahlungsart und Übergabezeit ein.
- Drucken Sie den Vertrag zweimal aus, unterschreiben Sie beide und quittieren Sie bei der Übergabe Geld und Fahrzeug.
Häufige Fragen
- Darf ich als Privatverkäufer die Gewährleistung ausschließen?
- Ja, unter Privatleuten ist das üblich und zulässig. Nicht ausschließen lässt sich die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel und für eine zugesicherte Beschaffenheit (§ 444 BGB) sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit und für grobes Verschulden. Genau diese Ausnahmen stehen im Vertrag.
- Warum die Uhrzeit der Übergabe?
- Ab der Übergabe haftet der Käufer für das Fahrzeug, auch für Blitzerfotos und Knöllchen. Mit Datum und Uhrzeit lässt sich später klären, wer gefahren ist.
- Was passiert mit der Versicherung?
- Die Kfz-Haftpflicht geht mit dem Kauf auf den Käufer über; er kann sie binnen eines Monats kündigen (§ 95 VVG). Der Verkäufer muss den Verkauf seiner Versicherung melden (§ 97 VVG).
- Wie schreibe ich Unfallschäden hinein?
- So genau wie möglich: was, wo, ob repariert. Wer einen bekannten Unfall verschweigt, haftet trotz Gewährleistungsausschluss.
- Wo finde ich die FIN?
- Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) im Feld E und am Fahrzeug selbst. Sie hat 17 Zeichen und nie die Buchstaben I, O oder Q; ein solcher Tippfehler wird angezeigt.
- Werden meine Daten hochgeladen?
- Nein. Das PDF entsteht in Ihrem Browser; nichts von dem, was Sie eingeben, verlässt Ihr Gerät.
- Ist das eine Rechtsberatung?
- Nein, es ist eine Vorlage.